Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Tauchkurse:
• Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (3 Kursteilnehmer) werden die Kursteilnehmer spätestens 1 Woche vor Kursbeginn telefonisch oder schriftlich benachrichtigt.
• Die Kursteilnehmer werden spätestens 1 Woche vor Kursbeginn schriftlich eingeladen.
• Die Kursgebühren sind vor Kursbeginn auf das Konto der aarau dive factory zu vergüten.
• Die Kursdaten / Kurszeiten sind verbindlich. Das Verschieben / Nachholen einzelner Kurslektionen oder zusätzliche Trainingslektionen sind möglich, dies ist aber mit dem Leiter der aarau dive factory oder dem Kursleiter im Voraus abzuspreche nund es entstehen für dich zusätzliche Kosten entsprechend Aufwand.
• Annulationsbedingungen für Kurse & Events:
– Zugestellte oder abgeholte Theorieunterlagen sind immer geschuldet
– Bis 21 Tage vor Kursbeginn 50% der Kurskosten
– Ab dem 20ten Tag 75% der Kurskosten
– Ab dem 14ten Tag 100% der Kurskosten
Allfällige Rückerstattungen erfolgen in Form eines Gutschein‘s für Tauchausbildung.
Wichtig: Bei Unfall oder Krankheit kannst du ohne Mehrkosten im nächsten Kurs deine Ausbildung beenden, dies aber nur, wenn du ein Arztzeugnis vorweisen kannst.
• In Absprache mit dem Leiter der aarau dive factory, wird jeder Kurs wenn immer möglich, ab 3 Kursteilnehmer ohne Mehrkosten, nach den Terminwünschen der Kursteilnehmer durchgeführt.
• Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren, wenn dieser nicht beendet wird.
• Um durch die aarau dive factory zertifiziert zu werden, ist es unbedingt erforderlich, alle Lektionen gemäss Kursprogramm an den entsprechenden Kursdaten zu besuchen. Es müssen alle im EFR Instructor Manual, im PADI Instructor Manual oder im PADI Course Director Manual ausgewiesenen Leistungsanforderungen zufriedenstellend erfüllt werden. Die Kosten, für den entsprechenden Mehraufwand beim Wiederholen einer Lektion, gehen zu Lasten des Kursteilnehmers.
• Das Mindestalter der Kursteilnehmer: 10 Jahre oder entsprechend der jeweiligen Kursausschreibung.
• Bei Kursbeginn muss jeder Kursteilnehmer ein tauchärztliches Zeugnis, das nicht älter als 1 Jahr ist, vorweisen.
• Die erforderliche, komplette Tauchausrüstung (Ausnahme die PADI Kurse Schnuppertauchen im Hallen-bzw. Freibad, Schnuppertauchen im See oder PADI Open Water Diver) ist nicht im Kursgeld inbegriffen und ist Sache der Teilnehmer.
Erforderliche Tauchausrüstung
Für alle Stufen der Tauchausbildung gilt beim Freiwassertraining, dass jeder Tauchschüler mit mindestens folgenden Ausrüstungsgegenständen ausgestattet ist:
• Maske, Schnorchel und Flossen
• Instrument zur Zeitmessung (z.B. Uhr oder Tauchcomputer)
• Tiefenmesser oder Tauchcomputer
• Kompass
• U/W Schreibtafel
• Schneidegerät oder Messer
• Pressluftflasche mit zwei Abgängen (für die praktischen Lektionen im See benötigst du, entsprechend deinem persönlichen Luftverbrauch, ein 12l bis 15l Pressluftflasche)
• Lungenautomat mit Finimeter und alternative Luftversorgung (an zwei ersten Stufen)
• Tarierjacket bzw. –weste mit Backpack (Tragschale) und Inflator
• Gewichtssystem
• Ein den örtlichen Tauchbedingungen angepasster Kälteschutz (Anzug)
• Logbuch
• Persönliches Reservematerial
Spezielle Ausrüstung für Nitrox-Tauchgänge:
• Nitroxtauglicher Tauchcomputer
• Nitroxflasche, Nitrox-Lungenautomat und alternative Nitrox-Luftversorgung
Spezielle Ausrüstung für Nachttauchgänge:
• U/W Lampe und Notlicht (eventuell chemischer Leuchtstab)
Wir empfehlen jedoch, bei jedem Tauchgang eine U/W Lampe mitzuführen.
Fotos und Werbung:
Während unseren Tauchkursen, Events und Veranstaltungen werden von unserem Staff Fotos von den Teilnehmern gemacht
Die aarau dive factory GmbH verwendet diese Fotos unter Anderem zu Werbezwecken oder auf der Webseite im Fotoalbum
• Mit der Anmeldung zu einem Tauchkurs, zu einer Tauchreise, einem Event oder einer sonstigen Veranstaltung bei der aarau dive factory, ist jeder Teilnehmer mit der Veröffentlichung von Bildern seiner Person einverstanden.
• Der Teilnehmer muss explizit und schriftlich mitteilen, wenn er oder sie das Veröffentlichen von Bilder verweigert.
Deine zusätzlichen Kurskosten
Deine zusätzlichen Kosten für das Verschieben/ Nachholen einzelner Lektionen
oder zusätzlich notwendige Lektionen sind:
• Theorielektion (max. 2 Std.) Fr. 70.–
• Lektion Hallen- bzw. Freibad Fr. 90.–
• Lektion See (1 TG/Tag) Fr. 120.–
• Lektionen See (2 TG/Tag) Fr. 190.–
Diese Kosten werden bei der Umbuchung / Verschiebung in Rechnung gestellt.
Zusätzliche Bedingungen und allgemeine Geschäftsvereinbarungen bei Tauchreisen:
Teilnehmer einer Tauchsafari oder Gruppenreise oder einer durch die aarau dive factory GmbH organisierten Reise verpflichten sich: |
– Gegen Krankheit und Unfall versichert zu sein |
– Ein Tauchärzliches Zeugnis (Ärztlicher Tauchtauglichkeitsattest) zu besitzten, welches nicht älter als ein Jahr ist |
– Es kann kein Schadenersatz aus Personen- oder Sachschäden bei der aarau dive factory GmbH geltend gemacht werden |
– Die gesamte Tauchausrüstung (exkl. Flasche und Blei) selber mitzuführen |
– Eine Versicherung gegen Tauchunfälle zu besitzen (Aquamed, DAN oder ähnliche mit Gültikeit im jeweiligen Reiseland) |
– Das ägyptische Gesetzt schreibt in den Marine Nationalparks eine Mindestanzahl von 50 Tauchgängen vor |
Im Falle einer Annullation ohne Kostenübernahme der Annullationskostenversicherung gelten folgende Bedingungen: |
– Der Schiffspreis oder der Preis für Unterkunft und Tauchen bleibt in jedem Fall nach der Anmeldung geschuldet, oder es wird ein Ersatz gefunden, der die Kosten übernimmt. |
– Flugkonditionen: Keine Rückerstattung ab Buchungsdatum der Reise (Anmeldung) |
– Flugkonditionen: Ein Umschreiben auf deinen anderen Teilnehmer ist in keinem Fall möglich |
– Ein Unkostenbeitrag für Umbuchungsaufwände bleibt in jedem Fall bestehen und wird nach Ermessen der aarau dive factory GmbH erhoben |
Weiterführende Reisebestimmungen und Teilnahmevoraussetzungen: |
Es gelten die «Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen» (ARVB) von WeDive Travel AG, siehe auf der Webseite www.wedive.ch. Massgebend zur Berechnung des Annullations-, Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. |
Einreisebestimmungen: |
Schweizerbürger benötigen, je nach Destination, für eine Reise einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist sowie ein gültiges Rück- bzw. Weiterflugticket. Das Touristenvisum ist bei Einreise erhältlich. Es gelten die jeweiligen Bestimmungen der einzelnen Länder. Bürger anderer Nationalitäten erkundigen sich bitte umgehend bei der Botschaft nach den entsprechend gültigen Einreisebestimmungen. Gesundheitsinformationen finden Sie unter www.safetravel.ch und Reisehinweise unter www.eda.admin.ch (+41 800 247 365). Einreisebestimmungen können jederzeit ändern. Teilnehmer einer durch die aarau dive factory GmbH organisierten Gruppenreise akzeptieren die jeweilig gültigen Bestimmungen. |
Die zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Einreisebestimmungen werden von der aarau dive factory GmbH mit der Auftragsbestätigung mitgeschickt und darüber informiert. Bis zum Zeitpunkt der Reise können diese aber ändern – auch diese Information wird von der aarau dive factory GmbH zum gegebenen Zeitpunkt zur Verfügung gestellt. |
Flughafentaxen/Kerosinzuschläge: |
Die Fluggesellschaften haben in den letzten Jahren die höheren Treibstoffpreise in Form von Kerosin-Zuschlägen (ist in den Flughafentaxen inkludiert) weiter verrechnet. Da die Fluggesellschaften diese Zuschläge auch kurzfristig erheben können, sind die Flughafentaxen auf unserer Rechnung stets unter Vorbehalt und können auch kurzfristig geändert werden |
COVID-19: |
Die Einreise in verschiedene Länder ist mit unterschiedlichen Auflagen deklariert. Der Reisende ist mit den jeweiligen und zum Abflugszeitpunkt geltenden Vorschriften einverstanden |
Es besteht die Möglichkeit, dass bei Abreisedatum eine gültige Impfung gegen das Corona-Virus verlangt werden kann |
Der Reisende ist sich bewusst, dass auf Grund der Corona-Pandemie jederzeit Änderungen auftreten können oder für jeweilige Länder bei Einreise oder auch bei der Rückkehr in die Schweiz Quarantäneverordnungen getroffen werden können. |